Zur Verbesserung der deutschen Zahlungsmoral ist am 24.02.00 das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet worden. Es soll am 01.Mai 2000 in Kraft treten.
Schuldner werden darin künftig zur schnelleren Begleichung Ihrer Rechnungen gezwungen.
Die Regierung will dabei vor allem Handwerksbetrieben und kleineren Unternehmen helfen, um gerade diese aufgrund ihrer geringen Kapitaldecke vor den Folgen unpünktlicher Zahlungen zu bewahren.

Das Gesetz beinhaltet, daß 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch hohe Verzugszinsen fällig werden. Bisher war hierfür eine Mahnung erforderlich.
Die Verzugszinsen liegen dann 5% über dem sogenannten Basissatz. Bisher betrugen die Verzugszinsen generell 4%, es sei denn, es wurden höhere nachgewiesen.
Die 30 Tage Regelung bestimmt erstmals eine gesetzlich bestimmte Zahlungsfrist.

Zudem hat der Unternehmer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen .
Die Verweigerung der Abnahme vom Unternehmer ist nur noch bei „wesentlichen Mängeln" möglich.
Der Verbraucher kann gleichbedeutend mit der Abnahme eine
„Fertigstellungsurkunde" erstellen lassen. Diese beinhaltet alle durch den Gutachter festgestellten Mängel. Der Unternehmer kann Ansprüche erst gerichtlich geltend machen, wenn alle Restmängel beseitigt sind
.

© Kanzlei Tölle + Tölle, Detmold

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